Gremien

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Kolping-Bildungswerks. Sie tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter unter Mitteilung der Tagesordnung. Ladungsfrist beträgt mind. 2 Wochen. Näheres ist in der Satzung geregelt. Durch ein Protokoll werden die Beschlüsse dokumentiert.

Vorstand

Die Vorstandschaft besteht aus von der Mitgliederversammlung gewählten und vom Kolpingwerk, Diözesanverband Eichstätt, delegierten Mitgliedern.

Geschäftsführung

Der Geschäftsführer (GF) handelt im Auftrag des Vorstands des Kolping-Bildungswerks und ist an die Satzung gebunden. Der Geschäftsführer wird vertreten durch den/die stellvertretende(n) Geschäftsführer(in).

Kontakt

Kolping-Bildungswerk
Burgstraße 8
85072 Eichstätt
Telefon: 08421/50-591