Gremien
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Kolping-Erwachsenen-Bildungswerkes (KEBW). Sie tagt mindestens 1x jährlich. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden oder seinen Vertreter unter Mitteilung der Tagesordnung. Ladungsfrist beträgt mind. 3 Wochen. Näheres ist in der Satzung geregelt. Durch ein Protokoll werden die Beschlüsse dokumentiert.
Vorstand
Die Vorstandschaft besteht aus von der Mitgliederversammlung gewählten und vom Kolpingwerk, Diözesanverband Eichstätt, delegierten Mitgliedern.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführer (GF) handelt im Auftrag des Vorstands des KEBW und ist an die Satzung gebunden.